Statuten der Elternbildung Leimental (EBIL)

I. Name und Sitz des Vereins

Unter dem Namen Elternbildung Leimental (EBIL) besteht ein Verein mit Sitz in Binningen, gegründet 1972 im Sinne der Artikel 60ff des ZGB. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Der Verein orientiert sich am Leitbild der Elternbildung Schweiz.

 

 II. Zweck

Elternbildung gehört zur Erwachsenenbildung wie auch zur familienorientierten Gemeinwesensarbeit. Sie unterstützt und begleitet die Eltern in ihrer Aufgabe als Erzieherinnen und Erzieher. Die Elternbildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention im Frühbereich. Elternbildung geschieht vorwiegend in Veranstaltungen, Kursen, Vorträgen und Kontaktgruppen für Eltern und Kind sowie in offenen Gesprächsrunden in Quartier- und Familienzentren.

 

III. Mitgliedschaft

Der Verein setzt sich zusammen aus Einzel- und Kollektivmitgliedern.

 

IV. Aufnahme, Austritt und Ausschluss der Mitglieder

 

Aufnahme:

Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit seiner Mitglieder über die Aufnahme von Vereinsmitgliedern.Austritt: Erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand auf Ende des Schuljahres. Ausschluss: Jedes Mitglied kann bei Verstoss gegen die Statuten ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit seiner Mitglieder. Die Mitgliedschaft erlischt bei Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrags nach einmaliger Mahnung.

 

 

V. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand

c) die Kontrollstelle

 

 

VI. Die Mitgliederversammlung

 

1. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen. Mitgliederver- sammlungen können durch den Vorstand oder durch ein von einem Fünftel der Mitglieder begründetes Gesuch an den Vorstand einberufen werden.

 

2. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied (sowohl Einzel- wie Kollektivmitglied) eine Stimme. Die Mitgliederversammlung hat folgende Befugnisse:

 

a) Wahl des Vorstandes

b) Wahl der Rechnungsrevisoren

c) Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung des Vereins

d) Festsetzung des Budgets

e) Beschlussfassung über Mitgliederbeiträge

f) Beschlussfassung über Statutenänderung

g) Beschlussfassung über allfällige Auflösung des Vereins

 

3. Statutenänderungen können von der Mitgliederversammlung nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Für alle übrigen Beschlüsse entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

4. Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen muss mindestens zehn Tage vor dem fest- gesetzten Termin unter Bekanntgabe der Traktanden schriftlich erfolgen.

 

 

VII. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 6 Mitgliedern. Sie werden für ein Jahr gewählt; eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand setzt sich zusammen aus den Ortsvertreterinnen der folgenden Gemeinden: Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Ettingen, Oberwil und Therwil. Der Vorstand konstituiert sich selbst und einigt sich über die Ressortverantwortung. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt diesen nach aussen. Er bereitet die Mitgliederversammlung vor, entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern und kann seine Obliegenheiten nach eigenem Ermessen auf Ausschüsse übertragen, für welche er allfällige Mitglieder wählen kann. Der Vorstand legt die Zeichnungsberechtigung fest. Der Vorstand tritt so oft als nötig zusammen und führt über die Beschlüsse ein Protokoll. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit.

 

 

VIII. Die Ausschüsse

Zur Bearbeitung bestimmter Aufgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit können Arbeitsausschüsse aus Mitgliedern des Vereins gebildet werden. Für entsprechende Aufgaben können auch externe Fachpersonen beigezogen werden. Sie haben kein Stimmrecht.

 

IX. Die Kontrollstelle

Die Kontrollstelle besteht aus mindestens einem/einer Rechnungsrevisor/in. Sie hat der Mitgliederversammlung einmal jährlich ausführlich Bericht zu erstatten. Der Rechnungsrevisor/die Rechnungsrevisorin wird jährlich gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. X. Das Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr endet am 15. August.

 

 

XI. Finanzielle Bestimmungen

 

1. Der Verein hat folgende Einnahmen:

 

a) Mitgliederbeiträge

Der Mitgliederbeitrag für Einzel- und Kollektivmitglieder wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Die Beitragshöhe beträgt maximal Fr. 200.--.

 

b) Spenden und Beiträge ohne Mitgliedschaftsverpflichtung, insbesondere von den Gemein-den des Leimentals.

 

2. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf den maximalen Mitgliederbeitrag.

 

3. Bei der Auflösung des Vereins beschliesst die Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vereinsvermögens.

 

 

XII. Inkrafttreten

Diese Statuten treten nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 28. September 2016 in Kraft und ersetzen diejenigen vom 16. September 2004.

 

Binningen, 28. September 2016

 

Für den Vorstand: Nicole Klaproth-Gilgen